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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ILS – International- Logistic- Systems GmbH
Stand August 2019 - Download als PDF

Geltungsbereich
Unsere folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma „ILSInternational Logistic Systems GmbH“ als Auftragnehmerin, fortan ILS genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen und Erklärungen des Auftraggebers sind für die ILS auch dann unverbindlich, wenn Sie diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Durch Ausführung eines Auftrages besteht kein Einverständnis mit entgegenstehenden AGB ́s des Auftraggebers. Abweichungen von den AGB`s der ILS sind nur durch deren ausdrückliche und schriftliche Bestätigung wirksam.

Angebote und Preise
Alle Angebote der Firma „ILS“ sind grundsätzlich freibleibend. Angaben zu Maßen, Gewichten, Abbildungen und Leistungen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind. Ein Auftrag kommt zeitgleich mit Beginn der Ausführung einer-Serviceleistung oder mit Eingang einer entsprechenden Auftragsbestätigung zustande. Ersatzweise gilt auch ein unterschriebener Montagebericht als Auftrag. Der Schriftverkehr, die Auftragserteilung und Auftragsbestätigung kann in elektronischer Form erfolgen, wenn die Identität des Absenders aus dem Schreiben hervorgeht. Service- Leistungen werden zu den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. Auftragsanforderung gültigen Preislisten von ILS zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet. Ändert sich der Umsatzsteuersatz innerhalb des Berechnungszeitraumes, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen als getrennte Zeiträume als vereinbart. Als Grundlage bei Service-Einsätzen im Betrieb des Auftraggebers dient der Servicebericht, welcher vom Auftraggeber abzuzeichnen ist. Arbeitszeiten, An- Abfahrtzeiten, Kilometer, Zuschläge, Spesen... werden anhand der aktuellen ILS – Preisliste abgerechnet. Die zur Zeit jeweils gültigen Verrechnungssätze können auf Nachfrage eingesehen und zugestellt werden. Für den Service benötigte Ersatzteile werden zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen von ILS oder lt. einem Angebot zuvor unterbreiteten Angebot berechnet. Konnte die ILS eine vom Kunden beauftragte oder teilweise erbrachte Dienstleistung unverschuldet nicht zu Ende führen, hat der Auftraggeber die erbrachte Teil-Dienstleistung gemäß dem erbrachten Teil-Aufwand zu zahlen.

Lieferung
Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich, solange Sie nicht schriftlich durch die ILS bestätigt werden. Vereinbarte Lieferfristen, beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vom Kunden zu erbringenden Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung. Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager in Weilerswist verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung sowie andere durch „ILS“ nicht zu vertretende Leistungshindernisse verlängern vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Das Gleiche gilt, sofern die vorstehend genannten Leistungshindernisse bei unseren Vorlieferanten eintreten. Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma „ILS“ nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist oder des Liefertermins gem. §323 Abs. 1 BGB in schriftlicher Form eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzt und diese Frist erfolglos verstreicht.

Gefahrübergang
Erfüllungsort ist unser Lager in Weilerswist oder das jeweilige Auslieferungslager. Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald diese unser Lager in Weilerswist oder das Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn „ILS“ die Transportkosten übernimmt. Sofern der Kunde hinsichtlich des Versands keine anders lautenden Anweisungen erteilt, ist „die ILS“ berechtigt, die Art des Versands nach eigenem Ermessen ohne Übernahme einer Haftung auszuwählen. Die ILS kann auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abzuschließen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Nach Anlieferung der Ware, ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf Transportschäden und Vollständigkeit zu prüfen und ggf. eine schriftliche Schadensmeldung an die ILS abzugeben.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen aus Serviceleistungen sind laut Servicebericht sofort rein netto ohne Abzug fällig, soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferungen von technischen Anlagen oder Geräten gelten die im Angebot festgelegten Vereinbarungen. Die Aufrechnung ist nur mit durch ILS anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist immer ausgeschlossen. Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden alle bestehenden oder entstehenden Forderungen der ILS sowie alle Beträge, für die der Kunde Wechsel gegeben hat, zur sofortigen Bezahlung fällig. ILS ist in einem solchen Fall berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
ILS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu seiner vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde darf die im Eigentum der ILS stehenden Ware nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder Dritten außerhalb des ordentlichen Geschäftsverkehrs überlassen. Er ist verpflichtet die ILS von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Zugriffen Dritter, unverzüglich zu benachrichtigen. Er trägt alle Interventionskosten.

Sachmängelhaftung/ Mängelrügen
Ist die erbrachte Leistung oder die gelieferte Ware mangelhaft, so ist ILS nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch 3-malige Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit ILS dem Auftraggeber wegen des Bestehens von Sachmängeln verpflichtet ist, verjähren die entsprechenden Ansprüche des Kunden mit Ablauf eines Jahres. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt das Gesetz. Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, sofern diese auf einer fehlerhaften Bedienung oder nachlässigen Behandlung des Liefergegenstandes beruhen. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefergegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung von ILS – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

a) durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist,

b) auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ILS zurückzuführen ist, oder

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Haftet ILS gemäß a) ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Ersatz des Schadens begrenzt, mit dessen Entstehen ILS bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die gleiche Haftungsbeschränkung der Höhe nach gilt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig von Mitarbeitern oder Auftragnehmern der ILS verursacht wurden, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten von ILS gehören. Weiter haftet ILS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. ILS haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch falsche Bedienung der Geräte, telefonische Fehlübermittlungen, fehlerhafte Ausführungen, nicht geschultes Personal des Kunden oder eine verspätete Erreichbarkeit des Servicemitarbeiters aufgrund eines anderweitigen telefonischen Fernberatungsgespräches entstehen. Für Folgen, die sich aus Unterlassung oder Verzögerung von eingeleiteten Maßnahmen ergeben, haftet ILS nur bei zurechenbarem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. ILS haftet nicht bei höherer Gewalt oder sich auswirkenden Ereignissen außerhalb der Kontrolle von ILS (z.B. Störung der Telefonleitung oder des Funknetzes). Die Haftung von ILS für grobes Verschulden ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für in Geräten gelagerte Waren und Güter ist generell ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von ILS ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn oder dem Verlust von Daten oder Informationen.

Pflichten Auftraggebers bei Serviceleistungen
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,

  • eine Gerätestörung an ILS unter Angabe des Gerätetyps, der Seriennummer und einer konkreten Störungsbeschreibung zu melden.
  • den Servicemitarbeitern von ILS eine Störungsbeseitigung unter Hinzuziehung des Gerätebedieners zu ermöglichen.
  • Servicemitarbeitern von ILS über Besonderheiten der Geräteumgebung und des Gerätes zu informieren.(Brandmeldeanlagen, CO²- Löschanlagen, ...)
  • Wertsachen, die sich in den betroffenen Geräten befinden, zu sichern.
  • Falls nötig, die Zustimmung des Eigentümers zur Serviceleistung einzuholen, wenn der Auftraggeber nicht Eigentümer des Gerätes ist.
  • für die notwendige Elektro- und EDV-Anbindung Sorge zu tragen sowie mit dem Gerät in Verbindung stehende Programme und Daten vor Arbeitsaufnahme zu sichern.
  • im Bedarfsfall ILS vor Ort durch fachlich qualifiziertes Personal nach besten Kräften zu unterstützen, bzw. einzuweisen.
  • ILS über den aktuellen Aufstellungsort des Gerätes zu informieren.
  • ILS über vorausgegangene Veränderungen und / oder Umbauten am Gerät zu informieren.
  • einen freien Zugang zum Gerät zu gewährleisten.

Pflichten des Auftraggebers bei Montageleistungen
Diese gelten als Voraussetzung für unsere Montagekalkulationen, soweit anders lautende Abmachungen nicht durch ILS ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

  • Der Auftraggeber überprüft sämtliche Maße und Gewichte vor Ort
  • Bodenbeschaffenheit – Vorbereitung
    Die Bodenbelastbarkeit am Aufstellort ist kundenseits sicherzustellen. Der Boden ist allseitig eben. Die Stellfläche muss in besenrein vorbereitetem Zustand sein. Bestehen Ihre Industriefußböden aus Magnetestrich, so muss uns dies in jedem Fall vor Auftragsvergabe mitgeteilt werden. In diesem Fall besteht sehr hohe Korrosionsgefahr aller mit dem Boden verbundenen Metallteile, welche im Nachgang nur schwer zu stoppen sind. Empfindliche Fußböden müssen kundenseits mit geeigneten Holzwerkstoffplatten abgedeckt und miteinander kraftschlüssig verbunden werden. Eine Abdeckung mit Folie oder Filz ist nicht geeignet.
  • Der Montageort muss geräumt und frei zugänglich sein (ausreichende Transportwege, Rangierflächen)
  • Der Kunde stellt geeignete Depotflächen nahe der Montagestelle bereit.
  • Die Raumtemperatur am Aufstellort ist mind. 15 C°.
  • Der Aufstellort ist mit Strom, sanitären Anlagen, und ausreichender Beleuchtung ausgestattet.
  • Der Kunde sorgt für die Sicherung der Baustelle (Sperren, Abschränkungen, Unterweisung der eigenen Mitarbeiter und ggf. Mitarbeiter ILS).
  • Bei Anlieferung der Ware hält der Kunde ausreichend EURO- Paletten zum Tausch bereit.
  • Der Kunde sorgt für die ungehinderte Anlieferung der Ware durch die Spedition (LKW - Sattel)
  • Angelieferte Ware wird von Kunde entladen, geprüft und zum Materialdepot transportiert. Die Transportkosten beinhalten weder das Be- und Entladen der LKW noch innerbetriebliche Transportarbeiten der Ware zum Materialdepot. (Distanz Materialdepot - Aufstellort beträgt max. 20m)
  • Entsorgung des Verpackungsmaterials erfolgt immer durch den Kunden.
  • Hub- und Hebemittel
    Kostenfreie Bereitstellung von geeigneten Hub und Hebemitteln zum Entladen LKW und für die Geräteinstallation. Die genaue Spezifikation ist jeweils im Angebot beschrieben. Generell gilt: Tragkraft in Anlagenhöhe von mind. 400 Kg + Gabelverlängerungen L = 2,00 m. Hub und Hebemittel können auch Bestandteil des Leistungsumfangs sein. In diesem Fall muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass die Geräte vor Ort angeliefert und abgeholt werden können. Alternativ können nach Absprache mit ILS auch Motorkettenzüge an Deckenträgern eingesetzt werden.
  • Elektroanschlüsse – Vorbereitung
    Vor Montagebeginn ist die Installation der notwendigen Energieversorgung zum Aufstellort nach unseren Vorgaben und gemäß den einschlägigen Vorschriften vorzubereiten. Das Auflegen und Prüfen der Anschlüsse vor Inbetriebnahme wird durch eine kundenseitige Elektrofachkraft gewährleistet. Sollten diese Voraussetzungen Vorort nicht erfüllt sein und Mehraufwendungen, Wartezeiten, weitere Anfahrten bzw. zusätzliche Übernachtungskosten entstehen, so werden diese Leistungen rapportiert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kalkulation des Angebotes setzt außerdem voraus, dass die vorgenannten Arbeiten ohne Unterbrechung erfolgen können. Sollten die Geräte zwischengelagert werden und sich weitere Anfahrten ergeben, so werden die dadurch entstehenden Kosten separat in Rechnung gestellt.

Haftung des Auftraggebers
Die Haftung gilt als Voraussetzung für unsere Dienstleistungen, soweit anders lautende Abmachungen nicht durch ILS ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Sollten im Zuge einer Service- oder Montageleistung ungeplante Wartezeiten für die ausführenden Techniker vor Ort entstehen, die auf Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden zurückzuführen sind, wird die Wartezeit dokumentiert und dem Kunden als reguläre Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten, nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien hiervon unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Es gelten die Rechtsfolgen des § 306 Abs. 2 und 3 BGB.Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit eine Vereinbarung zwischen den Parteien hierüber zulässig ist – für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bedingungen der Sitz der Firma „ILS- International Systems GmbH“.